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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.

VERMIETUNG OHNE KÜCHE
Kann ich eine Wohnung auch ohne eingebaute Küche vermieten?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Wohnung ohne eingebaute Küche zu vermieten. Es ist aber aufgrund der erzielbaren Miete nicht zielführend, das zu tun. Eine Wohnung ohne Küche erreicht nur Mietzinskategorie D oder C. Es ist daher jedenfalls sinnvoll, eine Küche oder Kochnische in funktionsfähigem Zustand vor Anmietung einzubauen.

BRIEFKÄSTEN
Ich bin Miteigentümer eines Wohnhauses. Ich will die alten Briefkästen austauschen und gegen neue ersetzen lassen. Wie soll ich vorgehen und wer muss das bezahlen?

Wenn es sich um alte Briefkästen der Post handelt, bei denen keine Einwurfschlitze vorhanden sind, muss der Eigentümer den Austausch durch die Post dulden. Es ist Sache des Verwalters, sich mit der Post in Verbindung zu setzen, diese zu informieren, dass noch alte Brieffachanlagen vorhanden sind, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen. Sollte der Verwalter nicht von sich aus tätig werden, sollte ein Mehrheitsbeschluss eingeholt und dem Verwalter eine Weisung erteilt werden, dass er sich um den Austausch der Brieffachanlagen zu kümmern hat. Eine frühere Verordnung, die festgelegt hat, dass der Austausch auf Kosten der Eigentümer erfolgt, wurde aufgehoben. Für die Kosten des erstmaligen Austauschs hat die Post aufzukommen, dann geht der Briefkasten ins Eigentum des Liegenschaftseigentümers über und dieser hat für Wartung und Instandhaltung aufzukommen.

 

DACHBODENKAUF
Ich will meine Eigentumswohnung vergrößern und dazu rund 20 Quadratmeter des Dachbodens kaufen. Müssen die anderen Eigentümer dem Kauf zustimmen? Auf welcher Basis wird ein Kaufpreis fixiert?

Der Kauf von Dachbodenanteilen kann nur erfolgen, wenn alle Miteigentümer dem zustimmen. Eine Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht oder Ähnliches ist nicht vorgesehen. Mit dieser Zustimmung zum Kauf der Anteile ist auch eine Einigung über den Kaufpreis verbunden. Bei der Festlegung des Kaufpreises könnte man sich beispielsweise auch darauf einigen, dass ein Schätzgutachten angefertigt wird und der Kauf zu diesem Preis erfolgt. In Folge ist dann ein neues Nutzwertgutachten anzufertigen und der Wohnungseigentumsvertrag, zumindest in Form eines Nachtrages, zu adaptieren.