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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth im Immo-Kurier

Besitzen Paare gemeinsam Immobilieneigentum, ist Vorsicht besser als Nachsicht:
Die besten Tipps zum Umgang mit der gemeinsamen Immobilie im Trennungs- und Scheidungsfall.

Trennungen tun weh. Vor allem wenn sie vor Gericht enden. Denn das einzige, das nach einer langjährigen Beziehung oft bleibt, sind gemeinsame Erinnerungen. Alles andere wird entweder aufgegeben oder aufgeteilt. So auch die gemeinsame Wohnung.

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