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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth im Immo-Kurier

Immer zuerst unterschreiben

"Wir machen das mit dem Vertrag dann später." Ein Satz, der einem Vermieter auf keinen Fall über die Lippen kommen sollte. "Es kommt vor, dass sich die beiden Parteien über ein Detail nicht einigen. Wenn man dann mit dem Unterschreiben wartet, die Wohnung aber schon übergibt und den Zins kassiert, entsteht ein unbefristetes Mietverhältnis", warnt Sigrid Räth, Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Ihr Credo: Kein Tag ohne Vertrag.

Weiterlesen: Schluss mit den bösen Überraschungen: Die größten Fehler und wie man sie vermeidet.

Tipp:
GdW-Informationen 3/2015 Seite 2ff: Vermietung einer Eigentumswohnung
GdW-Informationen 4/2015 Seite 6ff: Vermietung einer Eigentumswohnung, Teil 2
GdW-Informationen 1/2012 Seite 6f: Beendigung von Mietverträgen

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