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Leserfragen

Mit Fotos dokumentieren

Veröffentlicht: 28. November 2015

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Ein Miteigentümer errichtet einen Hochwasserschutzzaun. Müssen alle dieser Baumaßnahme zustimmen und wer übernimmt die Kosten dafür?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Bei der geplanten Änderung handelt es sich um eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung. Es kann daher ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden, der von der überstimmten Minderheit auch inhaltlich innerhalb von drei Monaten ab Verlautbarung des Beschlusses angefochten werden kann. Eine derartige Beschlussanfechtung müsste beim zuständigen Bezirksgericht erfolgen und muss innerhalb der genannten Frist bei Gericht eintreffen. Wenn der Beschluss gefasst ist, haben alle Miteigentümer an den Aufwendungen mitzuzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass beschlossen wird, dass nur die beschließende Mehrheit die Kosten trägt.

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Hausmeisterwohnung

Veröffentlicht: 21. September 2015

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Wer entscheidet bei einer nicht mehr benötigten Hausmeisterwohnung über Verkauf oder Vermietung? Der Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft?

Über die Vermietung entscheidet die Mehrheit der Miteigentümer nach grundbücherlichen Anteilen, wenn es sich um einen Mietvertrag mit einer liegenschaftsfremden Person handelt. Die Vermietung von verfügbaren allgemeinen Teilen ist eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung und kann auch von der Hausverwaltung besorgt werden. Wenn es sich um einen Mietvertrag mit einem Miteigentümer handelt, ist die Zustimmung aller anderen Miteigentümer notwendig.

Was kann man gegen den Gestank tun?

Veröffentlicht: 19. August 2015

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Direkt unter uns hat der Wohnungsnachbar eine neue Entlüftungsanlage eingebaut. Deren unerträgliche Düfte treten etwas seitlich, also fast direkt unter unserem Schlafzimmerfenster aus der unteren Wohnung aus und verbreiten sich so auch in unserer Wohnung. Was können wir dagegen tun?

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Werden Kosten für Fenstertausch ersetzt?

Veröffentlicht: 19. August 2015

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Wir haben in unserer Eigentumswohnung die Fenster auf eigene Kosten ausgetauscht, weil das damals so beschlossen wurde. Jetzt heißt es plötzlich, der Austausch erfolge auf Kosten der Allgemeinheit. Wie bekomme ich jetzt meine Aufwendungen ersetzt?

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Was darf der Verwalter?

Veröffentlicht: 09. August 2015

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Die Hausverwaltung hat, ohne uns zu fragen, Sträucher setzen lassen, die wir angeblich auch bezahlen müssen. Ist das wirklich rechtlich in Ordnung? Uns wäre es lieber, die vielen Birken, die wir haben, durch andere Bäume zu ersetzen, weil viele Bewohner Allergiker sind.

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