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GdW-Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Leserfragen der Kleine Zeitung

Was geschieht, wenn eine Eigentümergemeinschaft den Fenstertausch für die ganze Wohnanlage beschließt, ein paar Eigentümer aber schon selbst neue Fenster gekauft haben? Bleibt man auf den eigenen Kosten sitzen und zahlt obendrein noch für die anderen mit?

Unser Leser hat vor einigen Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Schnell hat er festgestellt, dass sie schwer zu heizen ist und dass es durch die alten Fenster zieht. "Deshalb haben wir uns entschlossen, die undichten Fenster zu tauschen und haben uns 2018 in dieser Frage an unseren Immobilientreuhänder gewandt, da wir keine Erfahrung in solchen Angelegenheiten hatten", erzählt der Mann. Die Immobilienverwaltung habe in ihrem Antwortmail nur vermerkt, dass er auf die gleichbleibende Teilung der Fenster achten müsste. Insgesamt hat unser Leser rund 10.000 Euro in seine neuen Fenster investiert.

2019 wurde er bei einer Eigentümerversammlung allerdings darauf hingewiesen, dass Fenster Teil des Hauses und nicht Teil der Wohnung seien und somit die Hausgemeinschaft den Tausch beschließen und bezahlen müsste. "In einer Umfrage hat nun die Mehrheit für einen Tausch gestimmt - uns und einer weiteren Partei wurde dabei zugesichert, dass wir einen Teil unserer Kosten zurückbekommen würden", schildert der Leser die Situation, mit der er sich anfangs auch abgefunden habe. "Allerdings wurde nun in einer zweiten Umfrage für eine umfassende Sanierung gestimmt, für die es auch eine Förderung durch die Stadt geben soll - mit dem Hinweis, dass auch unsere neuen Fenster zu tauschen seien und wir unser Geld nicht zurückbekommen würden. Wir haben dies zwar abgelehnt, aber die Mehrheit dafür gestimmt", ist er empört. "Muss ich das akzeptieren und steht mir für die Falschauskunft der Immobilienverwaltung nicht ein Schadenersatz zu?" fragt er sich.

 

Reparaturbedarf oder nicht?

Die Juristin RA Mag. Sigrid Räth vom Verein „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sagt dazu: "Leider geht aus der Leseranfrage nicht hervor, ob die ausgetauschten Fenster zum Zeitpunkt des Austausches schadhaft waren. Wenn das der Fall gewesen ist, so hat eine Instandhaltungsverpflichtung der Eigentümergemeinschaft bestanden und Ihr Leser hat höchstwahrscheinlich einen Anspruch auf Ersatz der Kosten durch die Eigentümergemeinschaft." Voraussetzung sei aber, dass er nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt des Austausches der Fenster ein derart großer Reparaturbedarf hinsichtlich der Fenster vorgelegen ist, dass der Austausch wirtschaftlich sinnvoll und notwendig war.

 

Ausweg Klage

Da aufgrund der Information, dass diese Fenster jetzt wieder getauscht werden müssen, ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ihm die Kosten zu ersetzen sehr unwahrscheinlich ist, wie die Rechtsanwältin betont, werde es wohl notwendig sein, dass er mit einer Klage gegen die Eigentümergemeinschaft vorgeht. "Möglicherweise lenkt der Verwalter ein, wenn man darauf hinweist, dass sich dann in der Folge möglicherweise die Eigentümergemeinschaft auch am Verwalter regressieren wird, wenn die Kosten für diese Fenster doppelt aufgewendet werden müssen."

Der dringende Rat an unseren Leser: "Er sollte sich direkt bei der Förderungsbehörde informieren, ob es tatsächlich so ist, dass alle Fenster auszutauschen sind. Insbesondere in Zeiten, in denen auf Umweltfreundlichkeit und Müllvermeidung Wert gelegt wird, wäre es nicht nachvollziehbar, wenn so junge Fenster mit einem guten Dämmwert aus Prinzip ausgetauscht werden müssten."