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Kostenvoranschläge sollten immer genau hinterfragt werden

Im Wohnungseigentum bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses, um „Geldvernichtung“ zu unterbinden.

In der Eigentumswohnanlage eines Lesers der Kleine Zeitung sollen die Balkone saniert werden. Dafür gibt es auch einen Kostenvoranschlag. „Die Sanierung ist nötig, aber meines Erachtens viel zu teuer. Es gibt auch kein Anbot für ein neues Geländer, obwohl die Sanierung des alten schon so viel kostet, dass ein Neukauf sinnvoller wäre“, erzählt der Leser, der daran Anstoß nimmt, dass die Hausverwaltung offenbar voll auf das von ihr ausgesuchte Ziviltechnikerbüro vertraut. „Welche Möglichkeit habe ich, diese Geldvernichtung zu stoppen?“, fragt er sich.

Die Juristin RA Mag. Sigrid Räth vom Verein „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sagt dazu: „Am sinnvollsten ist eine derartige Sanierung zu stoppen oder zu verändern, wenn ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird, in dem der Verwalter angewiesen wird, wie er weiter vorzugehen hat. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einholung weiterer Angebote auch Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zukommen werden.“ Selbstverständlich stehe unserem Leser auch das Recht zu, zu hinterfragen, weshalb die alten Geländer adaptiert werden und kein Kostenvoranschlag für neue Geländer eingeholt wurde. Eine wirklich effektive Vorgehensweise sei aber nur mit Mehrheitsbeschlüssen möglich. „Derartige Mehrheitsbeschlüsse sollten möglichst konkret abgefasst werden, sodass für den Verwalter klar ist, für welche Sanierungsvarianten er Kostenvoranschläge einholen soll.“