.

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Mehrere Hundebesitzer im Haus verwenden allgemeine Flächen aus Bequemlichkeitsgründen einfach als Hundeklo. Was kann man tun?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Gegen den Missbrauch der Grünflächen als Hundeklo kann jeder Miteigentümer mit Unterlassungsklage vorgehen, wenn entsprechende Auflagen in der Hausordnung beschlossen wurden. Die Hausordnung wird mit Mehrheitsbeschluss festgelegt. Jeder überstimmte Eigentümer kann den Beschluss anfechten, wenn er beeinträchtigt wird.