.

GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Eine Miteigentümerin will die Dachterrasse ausbauen und uns anderen Eigentümern mittels Vertrag zusichern, dass uns keine Kosten entstehen. Ist dieser Vertrag gültig?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Grundsätzlich haben alle Miteigentümer an der Erhaltung der Außenhaut eines Gebäudes mitzuzahlen. Davon kann mit einem schriftlichen einstimmigen Vertrag abgegangen werden. Eine derartige vertragliche Regelung ist dann „stärker“ als das Gesetz. Eine derartige Regelung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit im Grundbuch ersichtlich gemacht werden. Aber auch wenn sie nicht im Grundbuch ersichtlich ist, ist sie wirksam, sofern alle grundbücherlichen Miteigentümer unterschrieben haben.