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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Ich möchte, dass in unserem Haus die Fenster saniert werden; es wurde mir gesagt, ich könnte das nur auf eigene Kosten machen. Wie ist die Rechtslage?

Für die Erhaltung der Fenster als Teil der Außenhaut hat die Eigentümergemeinschaft aufzukommen. Sind sie beschädigt, sind sie auf Kosten der Gemeinschaft zu sanieren; sind sie kaputt oder ist die Reparatur unwirtschaftlich, müssen sie auf Gemeinschaftskosten ausgetauscht werden. Nehmen Eigentümer den Austausch selbst vor, geschieht dies eigenmächtig. Werden trotz Sanierungsbedarf die notwendigen Aufträge nicht vergeben, kann ein Antrag auf Durchführung beim Bezirksgericht gestellt werden.