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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Ich möchte meine Eigentumswohnung verkaufen und benötige dazu einen Energieausweis, aber die Hausverwaltung vertröstet mich ständig! Was kann ich tun? Kann ich selbst den Auftrag erteilen und dann der Hausverwaltung verrechnen oder muss ich den Energieausweis sowieso selbst bezahlen?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Der Verwalter ist verpflichtet, einen Energieausweis beizuschaffen, wenn sich nicht die Mehrheit dagegen ausspricht. Der Energieausweis ist auf Kosten der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Wenn kein Mehrheitsbeschluss vorliegt, dass der Verwalter keinen Energieausweis einholt, ist er dazu verpflichtet.

Jeder Miteigentümer kann aber trotzdem einen Energieausweis für seine Wohnung besorgen. Wenn der Abschluss eines Kaufvertrages unmittelbar bevorsteht und die Zeit eine Rolle spielt, ist es daher sinnvoller, auf eigene Kosten einen Energieausweis zu besorgen.

Ist der Verwalter seiner diesbezüglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, könnte eine Schadenersatzforderung überlegt werden, wenn der Energieausweis für die einzelne Wohnung teurer ist als die anteiligen Kosten des Energieausweises für das gesamte Haus. Dabei ist jedoch wie üblich zu beachten, dass der Verwalter der Eigentümergemeinschaft gegenüber verantwortlich ist und als Vertreter der Eigentümergemeinschaft handelt.

Die Geltendmachung direkter Ansprüche des Eigentümers gegen den Verwalter ist daher in aller Regel nicht möglich. Es müssten Ansprüche gegen die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden, die sich dann am Verwalter regressieren könnte.