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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Ist die Hausverwaltung befugt, von unseren Einnahmen wie Versicherungsvergütungen Gelder einzubehalten? Warum wird dieses Geld den einzelnen Eigentümern nicht ausgezahlt?

Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wenn Versicherungsvergütungen anfallen, sind diese der Eigentümergemeinschaft gutzuschreiben und haben in der Abrechnung aufzuscheinen. Es kommt dabei zu keiner Auszahlung an die einzelnen Miteigentümer, da es sich um Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft handelt. Es wäre denkbar, dass im Verwaltungsvertrag ein Honorar der Hausverwaltung für die Abwicklung von Versicherungsschäden vereinbart ist. Sollte das nicht der Fall sein, darf die Hausverwaltung die Vergütung auch nicht teilweise einbehalten, sondern hat diese zur Gänze der Eigentümergemeinschaft zuzukommen. Wenn Unklarheiten bei der Abrechnung bestehen oder Unregelmäßigkeiten vermutet werden, sollte in die Belege Einsicht genommen werden. Wenn danach noch Fragen offen bleiben, kann bei Gericht ein Antrag auf Richtigstellung der Abrechnung eingebracht werden. Damit ist jedoch ein Prozesskostenrisiko verbunden. Lassen Sie sich also umfassend rechtlich beraten.

Mehr zum Thema: GdW-Informationen 2/2010 Seite 11 (Versicherungsprovisionen), GdW-Informationen 3/2010 Seite 13 (Verwaltungsgerichtshof zu Verwaltern und Versicherungsprovisionen).