GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung
Wann ist ein Beschluss wirksam, dass Eigentümer den Fenstertausch selbst zahlen müssen?
Der Beschluss, dass ein Eigentümer für seine Fenster selbst aufkommen und für die der übrigen Eigentümer nicht mitzahlen muss, ist nur dann wirksam, wenn dieser einstimmig und schriftlich erfolgt ist. Ein Mehrheitsbeschluss ist unwirksam.