GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung
Wer entscheidet bei einer nicht mehr benötigten Hausmeisterwohnung über Verkauf oder Vermietung? Der Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft?
Über die Vermietung entscheidet die Mehrheit der Miteigentümer nach grundbücherlichen Anteilen, wenn es sich um einen Mietvertrag mit einer liegenschaftsfremden Person handelt. Die Vermietung von verfügbaren allgemeinen Teilen ist eine Angelegenheit der ordentlichen Verwaltung und kann auch von der Hausverwaltung besorgt werden. Wenn es sich um einen Mietvertrag mit einem Miteigentümer handelt, ist die Zustimmung aller anderen Miteigentümer notwendig.