Zum Thema Intelligente Messgeräte (smart meters) hatten die GdW-Informationen 2/2012 Seite 9 berichtet. Dem am 6. August 2013 kundgemachten Bundesgesetzblatt – BGBl. I Nr. 174/2013 kann eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 – ElWOG 2010 entnommen werden. In § 83 Abs. 1 dieses Gesetzes ist vorgesehen, dass der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen hat.
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