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Ein Kündigungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ist dem Verwalter rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Ein formloser Zugang der Kündigungserklärung ist dafür ausreichend.

Die Kündigungserklärung muss bis 30. September bei der Verwaltung eingehen. Heuer ist der 30. September jedoch ein Sonntag, so dass eine entsprechende Zeitreserve eingeplant werden sollte. Ein Zugang am 1. Oktober ist zu spät.