Die GdW erinnert,
- dass die Frist für eine gerichtliche Anfechtung der Abrechnung aus dem Jahr 2019 schon bald, weil am 30. Juni d.J. abläuft.
- dass die am 30. Juni fälligen Abrechnungen gemäß § 20 Abs 3 iVm § 34 WEG
- vollständig (detailliert, individualisiert)
- richtig (rechnerisch und inhaltlich)
- nachvollziehbar (mit den Belegen)
sein müssen. - dass ein Einspruch der Heizkostenabrechnung binnen 6 Monaten erfolgen muss.
Wir informieren Sie gerne über die Details.