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Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf eines Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes – LobbyG

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens hat die GdW aufgezeigt, dass Vereine (wie die GdW), die sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren, gemeinnützig und parteiungebunden agieren, vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen sind. Denn Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs soll ja sein, eigennützig tätige Personen und Vereinigungen zu erfassen, was jedoch bei einer Vereinigung wie der GdW nicht der Fall ist.

Die komplette Stellungnahme der GdW kann hier abgerufen werden.