Mit Jahreswechsel ist die Mindestrücklage indexangepasst worden, sodass sie derzeit € 1,16 pro m² Nutzfläche beträgt.
Zur Erinnerung: Die Verteilung auf die einzelnen Miteigentümer erfolgt nach dem allgemeinen Aufteilungsschlüssel für die Rücklage. Das ist (sofern nichts anderes schriftlich und einstimmig vereinbart ist) der Anteilsschlüssel, der sich aus den grundbücherlichen Anteilen aller Miteigentümer ergibt.