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Am 01.01.2026 sind zwei gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, welche die Vermietung von Wohnungen betreffen. Das Muster des Mietvertrages wurde bereits an diese Änderungen angepasst. Selbstverständlich stehen unsere Berater gerne für Anfragen (auch zu diesen Themen) zur Verfügung.