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Die Regierung plant Änderungen hinsichtlich der Indexanpassung, hinsichtlich der Mindestbefristungsdauer von Mietverträgen und Änderungen im Konsumentenschutzgesetz, die sich auf den Abschluss von Mietverträgen beziehen. Es handelt sich dabei um zwei Gesetzesentwürfe (das 5. MILG – 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz und das ZIAG - Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz). Um die Interessen der Wohnungseigentümer zu wahren, wurde zu beiden Gesetzesentwürfen eine Stellungnahme an das zuständige Ministerium abgegeben und ist auch auf der Homepage des Parlaments ersichtlich.
Siehe die Stellungnahmen auch hier unter Öffentlichkeitsarbeit.