.

Ab 01.07.2022 tritt der zweite Teil der Novelle zum WEG in Kraft. Inhalt des zweiten Teils ist einerseits die Einführung einer Mindestrücklage, andererseits wird es ab diesem Zeitpunkt eine zweite Berechnungsmöglichkeit für Mehrheitsbeschlüsse geben. Weiters wird dadurch die Definition des Dominators verändert und dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dass er Eigentümerversammlungen ganz oder teilweise elektronisch durchführen darf. Mit einer Verpflichtung ist das nicht verbunden.

Genauere Informationen zu diesen Themen finden Sie insbesondere in der GdW-Information 1/2022 und in der kommenden GdW-Information.