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Der Obmann der GdW hatte am 5. April 2020 das Bundesministerium für Justiz zu einer Mitteilung eingeladen, ob Wohnungseigentümer (wie Mieter) bei erheblicher Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Rücklagenbeiträge an Verwalter NICHT zahlen müssten. Denn Frau Bundesministerin für Justiz hatte am 3. April 2020 im Nationalrat festgehalten, dass die Stundungsmöglichkeiten (für Mieter) auch die von diesen zu entrichtenden Betriebskosten umfassen.
Das Bundesministerium für Justiz hiezu: BMJ Stellungnahme