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Die GdW hat den Klubs der im Parlament vertretenen Parteien und BereichssprecherInnen Finanzen und Wohnen am 2. April 2020 folgende Äußerung übermittelt (in Vorbereitung auf die Sitzung des Nationalrats am 3. April 2020):


Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – GdW, Österreichs parteiungebundene Interessensvertretung für Wohnungseigentümer – www.gdw.at , äußert sich wie folgt:

Infolge der vielen Unterstützungen ist jedem Mieter und jedem Wohnungseigentümer abzuverlangen, dass jeder Mieter und jeder Wohnungseigentümer die Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten zahlt!

Das ist ein Gebot der Fairness!

Denn Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sind direkte Kosten jedes Mieters und jedes Wohnungseigentümers. Daher sind Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten von allen Stundungsmöglichkeiten ausdrücklich auszunehmen!

Verwiesen sei auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass Wohnungseigentümer einen Einspruch gegen Betriebskostenvorschreibungen des Verwalters und dessen Vorschreibungen für Heiz- und Warmwasserkosten NICHT rechtswirksam erheben können (Erfordernis der Liquidität der Eigentümergemeinschaft, weil der Motor Treibstoff braucht).

Mit vorzüglicher Hochachtung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Dr. Werner Steiner  |  Obmann  | www.gdw.at

Antwort von Frau Bundesministerin für Justiz am 8. April 2020: Schreiben Dr. Alma Zadić, LL.M.