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Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – GdW, Österreichs parteiungebundene Interessensvertretung für Wohnungseigentümer – www.gdw.at , äußert sich wie folgt:

Infolge der vielen Unterstützungen ist jedem Mieter und jedem Wohnungseigentümer abzuverlangen, dass jeder Mieter und jeder Wohnungseigentümer die Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten zahlt!

Das ist ein Gebot der Fairness!

Denn Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sind direkte Kosten jedes Mieters und jedes Wohnungseigentümers. Daher sind Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten von allen Stundungsmöglichkeiten ausdrücklich auszunehmen!

Verwiesen sei auf die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass Wohnungseigentümer einen Einspruch gegen Betriebskostenvorschreibungen des Verwalters und dessen Vorschreibungen für Heiz- und Warmwasserkosten NICHT rechtswirksam erheben können (Erfordernis der Liquidität der Eigentümergemeinschaft, weil der Motor Treibstoff braucht).

Mit vorzüglicher Hochachtung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Dr. Werner Steiner  |  Obmann  | www.gdw.at

Antwort von Frau Bundesministerin für Justiz am 8. April 2020: Schreiben Dr. Alma Zadić, LL.M.