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GdW Berater RA DDr. Gebhard Klötzl in der „Presse“ – Immobilien Sa/So, 1./2. April 2017

„Nach derzeitiger Rechtslage gelten bei Beschlussfassungen die nicht abgegebenen Stimmen als Neinstimmen.“ Die Teilnahmslosigkeit vieler Wohnungseigentümer lähmt daher das Zustandekommen von Beschlüssen. Je größer die Wohnanlage und damit die Zahl der Eigentümer, desto schwerer kommen Beschlüsse zustande – vielfach auch gar nicht. Das nutzen manche Hausverwalter zu ihren Gunsten, weil sie davon ausgehen können, dass ihnen die Eigentümer nicht in die Quere kommen. Gibt es auch Abhilfe gegen dieses Vorgehen? „Es müsste die Möglichkeit einer abstimmungsneutralen Stimmenthaltung eingeführt werden“, meint Klötzl, um das Problem zu lösen. Außerdem wäre zu überlegen, bei großen Wohnanlagen ein Gremium wählen zu lassen, das die Mitspracherechte gegenüber der Verwaltung ausübt.

Tipp:

GdW-Informationen 3/2014 Seite 2ff: Kritik am derzeitigen Wohnungseigentumsgesetz – Forderungen für die Zukunft dieses Gesetzes

GdW-Informationen 1/2014 Seite 2ff: Überprüfung von Mehrheitsbeschlüssen in Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung

GdW-Informationen 2/2012 Seite 2ff: Beschlussfassung

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