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Zahlungsrückstand

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Begriff Definition
Zahlungsrückstand
Wenn Miteigentümer Zahlungsrückstände haben, gefährden sie dadurch die Liquidität der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter ist verpflichtet Zahlungsrückstände innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen und die Klage im Grundbuch anmerken zu lassen, um das Vorzugspfandrecht auszunutzen. Sollte es zu Zahlungsrückständen der Eigentümergemeinschaft kommen, kann die Eigentümergemeinschaft geklagt werden. Die Vollstreckung erfolgt in die Rücklage, dann in die Akontozahlungen der Miteigentümer. Wenn auch das nicht ausreicht, ist eine anteilige Haftung der Miteigentümer gegeben (GdW-Informationen 2/2011 Seite 2ff: Haftung).