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Wohnungseigentumsvertrag

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Begriff Definition
Wohnungseigentumsvertrag
Ist ein Vertrag, der zwischen den Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossen wird, in dem die Nutzwertfestsetzung anerkannt wird und der die Aufteilung der Anteile zugrunde gelegt wird. Der Wohnungseigentumsvertrag muss immer einstimmig abgeschlossen werden. In diesem können Kostentragungsregelungen und andere Vereinbarungen enthalten sein. Es handelt sich um die „Verfassung“ der Eigentümergemeinschaft.