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Stimmrechtsvollmacht

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Begriff Definition
Stimmrechtsvollmacht
Jeder Miteigentümer kann sein Stimmrecht durch eine Vollmacht übertragen. Eine allgemeine Vollmacht (auch eine „Generalvollmacht“) ist nicht ausreichend. Die Ausübung des Stimmrechts muss ausdrücklich genannt sein. Die Vollmacht darf nicht älter als drei Jahre sein, außer es handelt sich um eine Vorsorgevollmacht.