Ordentliche Verwaltung
Begriff | Definition |
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Ordentliche Verwaltung | Unter ordentlicher Verwaltung versteht man alle üblicherweise mit der Verwaltung eines Objekts im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (also z.B. die ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft). Siehe außerordentliche Verwaltung. |