Nichtigkeit eines Beschlusses
Begriff | Definition |
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Nichtigkeit eines Beschlusses | Von einem nichtigen Beschluss oder „Nichtbeschluss“ spricht man dann, wenn nicht einmal der Anschein einer Beschlussfassung besteht (GdW-Informationen 3/2021 Seite 12f: Anschein eines Beschlusses/Nichtigkeit eines Beschlusses; GdW-Informationen 3/2020 Seite 14: Nichtiger Beschluss). |