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Informationspflicht

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Begriff Definition
Informationspflicht

Den Verwalter trifft eine allgemeine Informationspflicht den Wohnungseigentümern gegenüber, weil er als Vertreter und Treuhänder der Eigentümergemeinschaft tätig ist. Dies ist in einigen Fällen speziell gesetzlich geregelt, wie z.B. durch das Recht auf Belegeinsicht, sowie das Recht in Abstimmergebnisse und in Verträge (wie z.B. den Verwaltervertrag) und Kontoauszüge der Eigentümergemeinschaft Einsicht zu nehmen.