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Immobilienertragsteuer

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Begriff Definition
Immobilienertragsteuer
Immobilienertragsteuer fällt für den Verkäufer im Fall des Verkaufs von Liegenschaftsanteilen an. Diese beträgt 30% vom Gewinn, wobei es Begünstigungen für Altvermögen gibt (also für Objekte, die der Käufer vor dem 31.03.2002 erworben hat). Eine Befreiung von der Immobilienertragssteuer gibt es in Form der Hauptwohnsitzbefreiung, eine teilweise Befreiung im Fall der Herstellerbefreiung.