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Hausbesorger

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Begriff Definition
Hausbesorger
Das Hausbesorgergesetz ist nur mehr für Hausbesorger anwendbar, deren Dienstverhältnis vor dem 01.07.2000 begonnen hat. Typischerweise wird dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Es trifft ihn keine Anwesenheitspflicht im Haus, sondern lediglich die Verpflichtung die im Gesetz und im Dienstvertrag genannten Tätigkeiten zu verrichten. Die Kündigung eines Hausbesorgers ist in einem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren möglich. Bei Pflichtverletzungen ist auch eine Entlassung des Hausbesorgers denkbar.