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Grundbuch

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Begriff Definition
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Register, aus dem sich die Eigentümer der Liegenschaften und allfällige Belastungen ergeben. Den Grundbuchauszug erhält man gegen entsprechendes Entgelt bei Bezirksgerichten, oder auch bei Rechtsanwälten und Notaren. Es ist nicht erforderlich ein rechtliches Interesse nachzuweisen. Das Vertrauen auf den Grundbuchauszug ist geschützt. Man darf also für wahr halten, was im Grundbuch steht (mit einigen kleinen Ausnahmen).