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Gegenbeschluss

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Begriff Definition
Gegenbeschluss
Wenn ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit diesen Beschluss durch einen gegenteiligen Beschluss wieder aufzuheben. Dabei sind alle Formerfordernisse der Beschlussfassung einzuhalten. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer gerichtlichen Beschlussanfechtung (GdW-Informationen 1/2023 Seite 8f: Gegenbeschluss zu Bauarbeiten mit Frage zu Kosten wegen „Storno“).