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Gegenangebot

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Begriff Definition
Gegenangebot
Im Rahmen der Verpflichtung des Verwalters Angebote für Arbeiten einzuholen, die in größeren als jährlichen Abständen wiederkehren, hat er Gegenangebote einzuholen. Oftmals werden auch von Miteigentümern Gegenangebote vorgelegt. In manchen Verwalterverträgen wird dies ausdrücklich vereinbart (GdW-Informationen 3/2020 Seite 11: Wohnungseigentümer muss nicht 3 Angebote beischaffen).