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Beschränkung der Verwaltervollmacht

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Begriff Definition
Beschränkung der Verwaltervollmacht
Dem Verwalter kommt eine nach außen hin nicht beschränkbare Vollmacht zu, die Eigentümergemeinschaft zu vertreten. Dies bedeutet, dass Handlungen des Verwalters anderen gegenüber wirksam sind, auch wenn er damit seine Befugnisse aus dem Verwaltervertrag überschreitet. Im Innenverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter ist es aber möglich die Befugnisse des Verwalters einzuschränken, was auch sinnvoll ist. Wenn sich der Verwalter über derartige Beschränkungen im Innenverhältnis hinwegsetzt, kann das zu Schadenersatzpflichten des Verwalters führen. Jedenfalls stellt es eine Pflichtverletzung des Verwalters dar (GdW-Informationen 4/2019 Seite 10: Beschränkung der Verwaltervollmacht; GdW-Informationen 3/2013 Seite 2ff: Vollmacht – Sinn und Unsinn).