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Belegeinsicht

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Begriff Definition
Belegeinsicht
Der Verwalter ist verpflichtet in die Belege zur Abrechnung Einsicht zu gewähren, sobald er die Abrechnung gelegt hat. Das Recht auf Belegeinsicht besteht zumindest solange als auch die Abrechnung bekämpft werden kann. Während des aktuellen Jahres ist der Verwalter nicht verpflichtet Belegeinsicht zu gewähren, wohl aber besteht die Verpflichtung in Bankkontoauszüge Einsicht zu gewähren (GdW-Informationen 3/2023 Seite Seite 6f: Belegeinsicht; GdW-Informationen 3/2013 Seite 10: Kopien der Bankbelege und Bankauszüge des Rücklagenkontos).