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Ausschluss eines Wohnungseigentümers

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Begriff Definition
Ausschluss eines Wohnungseigentümers
Bei eklatanten Zahlungsrückständen oder extrem gemeinschaftsstörendem Verhalten eines Miteigentümers, ist es möglich, dass die Mehrheit der Miteigentümer einen anderen Miteigentümer auf Ausschluss aus der Gemeinschaft klagt. Einem einzelnen Miteigentümer ist das dann möglich, wenn er bereits eine Unterlassungsklage gegen diesen Miteigentümer erfolgreich geführt hat und keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Aufgrund einer Ausschlussklage wird ein streitiges Gerichtsverfahren geführt. Wenn dieses für die Kläger erfolgreich ist, wird der Ausschluss aus der Gemeinschaft durch Versteigerung des Wohnungseigentumsobjektes durchgesetzt (GdW-Informationen 2 und 3/2023 jeweils Seite 11).