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Akontozahlung (Vorschreibung)

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Begriff Definition
Akontozahlung (Vorschreibung)
Um Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft abdecken zu können, hat der Verwalter Akontozahlungen der Miteigentümer einzuheben (dies sowohl für Betriebskosten, als auch für Instandhaltungskosten, sowie auch für Heizkosten, sofern eine zentrale Wärmeversorgungsanlage vorhanden ist). Die Akontierungen sind zum Fünften eines jeden Monats fällig. Die Höhe wird vom Verwalter in der Vorausschau angekündigt und an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Durch Mehrheitsbeschluss kann dem Verwalter eine Weisung zur Anpassung der Vorschreibungen erteilt werden, auch eine Festlegung durch das Gericht ist möglich (GdW-Informationen 1/2023 Seite 6f).