.

Abberufung des Verwalters

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Abberufung des Verwalters

Unter Abberufung des Verwalters versteht man die fristlose Auflösung des Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund. Die Abberufung des Verwalters kann entweder von der Eigentümergemeinschaft durch einen Mehrheitsbeschluss erfolgen, oder durch eine Gerichtsentscheidung auf Antrag von einem oder mehreren Miteigentümern (GdW-Informationen 2/2016 Seite 13ff, GdW-Informationen 1/2017 Seite 9ff).