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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Grunderwerbssteuer
Beim Ankauf von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen muss Grunderwerbssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Diese beträgt beim Kauf 3,5% der Gegenleistung. Im Familienkreis und bei unentgeltlicher Übertragung gibt es Sonderbestimmungen.
Gruppenbildung in der Eigentümergemeinschaft

Diese kann rein tatsächlich vor sich gehen und entwickelt oft eine Eigendynamik (GdW-Informationen 3/2023 Seite 2ff). Siehe Ausschuss, Beirat, Abrechnungseinheit.

Gutachten
Gutachten werden von Sachverständigen gegen entsprechendes Entgelt erstattet. Sie begegnen uns im Wohnungseigentum von Anfang an, wie z.B.  beim Nutzwertgutachten, oder beim Bauzustandsgutachten, aber auch zur Vorbereitung von Sanierungen werden oft Gutachten eingeholt. In Gerichtsverfahren kommt es immer wieder zur Einholung von Gutachten durch gerichtlich beeidete Sachverständige im Auftrag des Gerichts. Auch bei Schäden mit Versicherungsdeckung legt die Versicherung ihren Leistungen oft Gutachten zugrunde. Im Zuge von Zwangsversteigerungen werden Gutachten über den Wert der Liegenschaften oder Liegenschaftsanteile eingeholt.
Guthaben
Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sind vom Verwalter auf neue Rechnung vorzutragen (also mit künftigen Akontierungen zu verrechnen).