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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

Direkt unter uns hat der Wohnungsnachbar eine neue Entlüftungsanlage eingebaut. Deren unerträgliche Düfte treten etwas seitlich, also fast direkt unter unserem Schlafzimmerfenster aus der unteren Wohnung aus und verbreiten sich so auch in unserer Wohnung. Was können wir dagegen tun?

Dazu erklärt die Rechtsanwältin Mag. Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wenn bisher keine Entlüftungsanlage vorhanden war und die Entlüftungsanlage durch die Außenwand errichtet wurde, so wäre dies nur mit Zustimmung aller Miteigentümer zulässig. Sollte eine Zustimmung nicht vorliegen, könnte der Miteigentümer zur Entfernung der Anlage aufgefordert werden. Unter Umständen wäre aber eine Ersetzung der Zustimmung durch das zuständige Bezirksgericht möglich. Wenn die Zustimmung vorhanden ist, darf trotzdem keine unzumutbare Belästigung von der Anlage ausgehen. Jeder beeinträchtigte Miteigentümer könnte auf Unterlassung der Beeinträchtigung klagen. In einem derartigen Verfahren müsste aber bewiesen werden, dass die Beeinträchtigung tatsächlich für einen Durchschnittsmenschen, der nicht besonders geruchsempfindlich ist, unzumutbar ist.