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Die Wohnrechtsnovelle 2015 ist beschlossen. Thema sind die nicht im Grundbuch eingetragenen Zubehörobjekte und die Erhaltung der Therme. Den Bericht finden Sie unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1211/
Damit ist klar, dass kein Wohnungseigentümer seinen Garten oder Stellplatz bzw sonstiges Zubehör verliert, wenn im Grundbuch nur die Topnummer der Wohnung genannt ist.

Es ist zu hoffen, dass die große Novelle des Wohnrechts ebenso gut für die Wohnungseigentümer ausfällt. Wir werden weiter dran bleiben und Stellungnahmen abgeben, um Verbesserungen zu bewirken.

Hier lesen Sie unsere Stellungnahme zur vorangegangenen Regierungsvorlage.

Gesetzestext Wohnrechtsnovelle 2015