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Ein Kündigungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ist dem Verwalter rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Ein formloser Zugang der Kündigungserklärung ist dafür ausreichend. Zu beachten ist dabei die Erleichterung zur Fassung eines Mehrheitsbeschlusses durch die Wohnrechtsnovelle 2022. Detaillierte Informationen zu Beschlussfassungen finden Sie in den GdW-Informationen 3/2022.

Die Kündigungserklärung muss bis 30.09. bei der Verwaltung eingehen. Heuer ist der 30. September jedoch ein Samstag, sodass eine entsprechende Zeitreserve eingeplant werden sollte. Ein Zugang am 01. Oktober ist zu spät.