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GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

FRAGE: Ich wohne in einem sehr kleinen Haus mit sechs Eigentumswohnungen, zwei davon sind vermietet. Eine Wohnung wird ständig an neue Mieter vermietet. Das letzte Mal vor wenigen Wochen. Das sind jetzt in Folge die vierten Mieter in nicht einmal zehn Jahren. Die ständig wechselnden Mieter haben im Stiegenhaus ihre Spuren beim Siedeln hinterlassen. Zuletzt waren an den Wänden und Ecken Abschürfungen und Streifen wieder deutlich sichtbar. Das zieht sich durchs ganze Stiegenhaus. Was können wir machen? Wer kommt für diese Schäden auf?

ANTWORT: Wenn nachweisbar ist, wer welchen Schaden verursacht hat, dann kann die Behebung des Schadens auch vom Verursacher verlangt werden. Gegen eine kurzfristige Vermietung als Ferienwohnung für Tage oder Wochen oder ähnliche Zeiträume könnte man auftreten und eine Unterlassung begehren. Da in diesem Fall aber offenbar auf mehrere Jahre vermietet wird, kann das nicht untersagt werden.