.

„In manchen Situationen hilft Mediation“, rät GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth in der Kleine Zeitung

FRAGE: Wir wohnen seit 30 Jahren in einem Wohnhaus mit Eigentumswohnungen. Eigentlich gibt es keine Probleme außer mit einer Wohnungsbesitzerin, die, milde ausgedrückt, einen „Lüftungswahn“ hat. Seit Jahren versuchen alle anderen, sie dazu anzuhalten, im Winter nicht immer die Eingangstür und die Fenster stundenlang geöffnet zu lassen. Momentan wird die Eingangstür um 04:00 Uhr in der Früh eine Stunde geöffnet. Die Fenster im Gemeinschaftskeller bleiben derzeit nach oftmaligen Gesprächen geschlossen, aber in ihrem Kellerabteil, die Kellerabteile sind nur durch Lattengitter getrennt, ist das Fenster Tag und Nacht komplett geöffnet, sodass wir im Kellerbereich nur mehr eine Durchschnittstemperatur von 4 Grad und im Stiegenhaus 7 Grad haben.

ANTWORT: In derartigen Situationen hilft manchmal Mediation. Mit rechtlichen Schritten ist der Situation schwer beizukommen. Droht das Einfrieren von Leitungen, könnte man eine Unterlassungsklage erwägen. Man könnte die Dame auch darüber aufklären, dass es die Möglichkeit gibt, Eigentümer aus der Gemeinschaft auszuschließen, wenn der Miteigentümer von seiner Wohnung oder den allgemeinen Teilen der Liegenschaft einen die Interessen der übrigen Eigentümer empfindlich schädigenden Gebrauch macht. Dieser Ausschluss aus der Gemeinschaft sollte aber der letzte Ausweg sein, weil dieser nach der erfolgreichen gerichtlichen Auseinandersetzung auf die Versteigerung des Miteigentumsanteils der betreffenden Person zielt.